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Hinweisgebersystem als Element guter Unternehmensführung

Nur wenn Regeln und Normen eingehalten werden, können wir Schaden von unserem Unternehmen, unseren Beschäftigten und Geschäftspartnern abwenden. Die Einhaltung von Gesetzen und internen Regelungen hat für die Holfelder Unternehmen hohe Priorität. Fehlverhalten muss daher frühzeitig erkannt werden. Um Hinweisen auf Verstöße mit hohem Risiko für das Unternehmen, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Geschäftspartner fair und angemessen nachzugehen, haben wir 2006 das Hinweisgebersystem BPO (Business Practices Office) eingerichtet. Das BPO ermöglicht es weltweit Beschäftigten sowie externen Hinweisgebern, Regelverstöße zu melden.

Zu Verstößen mit einem hohen Risiko gehören beispielsweise Korruptions-, Kartellrechts- und Geldwäschedelikte sowie Verstöße gegen technische Vorgaben oder Verletzungen von Umweltvorschriften sowie von Menschenrechten.

Die Holfelder Unternehmen ermutigt alle innerhalb und außerhalb des Unternehmens, die Regelverstöße im Zusammenhang mit der Holfelder Unternehmen beobachten oder aus konkretem Anlass vermuten, sich ohne Angst vor Repressalien an das BPO zu wenden und den Hinweis offen zu äußern.

Hinweisgeber, die auf der Grundlage konkreter Anhaltspunkte mögliche Verstöße melden, werden vom Unternehmen geschützt. Dabei wird die Vertraulichkeit ihrer Aussagen gewährleistet. Auch Beschäftigte, die das Gefühl haben, aufgrund ihrer Meldung eines Verstoßes Nachteile erlitten zu haben, werden durch das BPO geschützt. Die Diskriminierung oder Einschüchterung von Beschäftigten, weil sie einen Verstoß gemeldet haben, stellt einen Verstoß gegen unsere Verhaltensrichtlinie dar und zieht arbeitsrechtliche Disziplinarmaßnahmen nach sich. Hinweisgeber sollten ihre Identität offenlegen, damit ihnen Fragen gestellt werden können, die für die Untersuchung hilfreich sein könnten. Wenn ein Hinweisgeber darum bittet, dass seine Identität nicht an andere Stellen innerhalb des Unternehmens weitergegeben wird, wird dieser Bitte entsprochen.

Eine weltweit gültige Konzernrichtlinie regelt das BPO-Verfahren und die entsprechenden Zuständigkeiten. Sie hat das Ziel, eine faire und transparente Vorgehensweise zu gewährleisten, die sowohl den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für den Betroffenen als auch den Schutz des Hinweisgebers berücksichtigt. Ebenso legt die Richtlinie den Maßstab fest, mit dem wir Regelverstöße beurteilen und über Konsequenzen entscheiden.

 

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Die Verfahrensstufen

Hinweise auf Regelverstöße werden auf den nachfolgenden Verfahrensstufen transparent und stets vertraulich durch das Hinweisgebersystem BPO bearbeitet.

Meldung von Hinweisen & Kontakt

Fallannahme

Untersuchung

Fallabschluss

Berichterstattung

Transparenz als Unternehmensziel

Über das unternehmenseigene Hinweisgebersystem BPO hinaus beteiligt sich die Holfelder Unternehmen am Aufbau eines branchenweiten Beschwerdemechanismus im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesrepublik Deutschland.

Hinweisgebern und sonstigen Dritten bleibt der Rechtsweg zu den nationalen Gerichten vorbehalten. Insbesondere ist mit der Abgabe eines Hinweises auf Rechtsverletzungen und Regelverstöße kein Verzicht auf ein vorhandenes Klagerecht verbunden. Das Holfelder Unternehmen wahrt im Rahmen ihrer Ermittlungen stets Vertraulichkeit und es werden keine gesonderten Verschwiegenheitsvereinbarungen abgeschlossen. Wenn notwendig, kooperiert das Holfelder Unternehmen mit den staatlichen Strafverfolgungsbehörden.

Ihre Fragen und Anregungen bezogen auf das Hinweisgebersystem BPO der Holfelder Unternehmen richten Sie bitte an das Business Practices Offices:

Holfelder Unternehmen
Geschäftsleitung
Im Erlet 11
90518 Altdorf bei Nürnberg
E-Mail: hwolf@ims-consulting.eu